Die Innenräume und der Garten können für Veranstaltungen (Feier, Lesung, Seminar, Workshop, Tagung) angemietet werden.

 

Kleinere oder zeitlich begrenzte Veranstaltungen

Hierfür kann eine individuelle Pauschale vereinbart werden

 

Umfangreichere Veranstaltungen

Der Grundpreis beträgt 200,00 € für 4 Stunden.

Jede weitere angefangenen Stunde kostet 50,00 €.

Zum Grundpreis kommt eine Pauschale von 5,00 € pro Person über 12 Jahre. (Beispiel für 30 Personen von 16:00 bis 22:00 Uhr: 200,00 + 2 x 50,00 + 30 x 5,00 = 450,00 €).

Die Zeit beginnt mit dem 1. Besucher oder Mieter und endet mit dem letzten Besucher oder Mieter.

Zusätzliche Zeiten für umfangreiche Anlieferung, Aufbau, Abbau, Dekoration u.ä. werden mit 10,00 € pro angefangene Stunde berechnet.

 

In diesen Preisen sind enthalten: Die Miete der Räume ohne oder mit Garten (ohne unteren Uferbereich) mit Tischen und Stühlen bzw. Biertischgarnituren. Tischdecken, Kaffeekocher, Wasserkocher, Gartenbar, Musikanlage, Spülmaschine, Toilette, Endreinigung.

Geschirr, Besteck, Gläser, Teelichter, Holzkohlengrill usw. können nach Absprache gestellt werden.

Verstärkeranlage, Lautsprecher, Musik, Projektor usw. nach gesonderter Vereinbarung.

 

Die Innen-Kapazität der Räume beträgt ca. 30 Personen, davon 20 Sitzplätze im Hauptraum.

Im Garten stehen 4 Biertischgarnituren für 32 Personen sowie ca. 30 weitere Sitzplätze zur Verfügung.

Gartenbenutzung endet um 22.00 Uhr. Die Innenräume stehen im Rahmen vorgenannter Zeiten bis 24.00 Uhr zur Verfügung.

 

Platz für Buffet (Catering oder Eigenversorgung) ist vorhanden, Absprache ist erforderlich.

 

Weitere Lagerflächen in geringem Umfang sind nach Absprache möglich.
Servicepersonal steht nicht zur Verfügung. Es ist ggf. vom Mieter zu stellen.
Bewirtung durch Familie Röver ist nach gesonderter Vereinbarung möglich.
Für Filmen, Fotografieren, Tonaufnahmen bitten wir um vorherige Absprache.
Für Aufführungsrechte (GEMA usw.) sind die Mieter verantwortlich.

 

Haftung für Diebstahl und Unfälle ist ausgeschlossen. Entsprechende Versicherungen sind ggf. vom Mieter abzuschließen.

 

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