Lieber Herr Heublein,

 

seit längerer Zeit spukt die Idee einer „Pegnitzwelle“ in den Köpfen einiger Leute herum. Damit ist ein Mini-Wasserfall gemeint, der in die Pegnitz eingebaut wird. Surfern soll das Vergnügen ermöglichen werden vor Ort ihrem Hobby nachzugehen.

 

Diese Pegnitzwelle soll in Schniegling am "Fuchsloch“ gebaut werden. Dafür sollen im Landschaftsschutzgebiet Bäume abgeholzt werden und umfangreiche Beton-Baumaßnahmen durchgeführt werden.

 

Damit wird das durchgängige Naherholungsgebiet zwischen Nürnberg und Fürth zerstört. Hierzu finden Sie die Kartografierung unter www.protectedplanet.net/396075 und www.protectedplanet.net/396044.

 

Das Vorhaben widerspricht dem

 

Bundesnaturschutzgesetz § 26 - Landschaftsschutzgebiete

(1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

  • 1.zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  • 2.wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  • 3.wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

(2) In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

 

 

Die „Verordnung zur Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet Nürnberg“ datiert vom 28. Juni 2000. Sie bezieht sich auf das „Bayrische Naturschutzgesetz“ vom 18. August 1998. Dieses ist schon längst nicht mehr gültig und wurde am 23. Februar 2011 novelliert. Darin sind „Untersagung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ vorgeschrieben. In den uns bekannten Unterlagen der Stadt zu dem Projekt haben wir nichts Entsprechendes gefunden. Die Stadt legt also überholte Rechtsvorschriften für das Projekt zugrunde.

 

In der dazugehörigen „Richtlinie zum Vollzug der Landschaftsschutzverordnung“ steht in Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a (Errichtung von baulichen Anlagen): „Im Erlaubnisverfahren ist zu prüfen, welche Auswirkungen die beantragte Baumaßnahme auf das Landschaftsbild und den Naturhaushalt hat.“ Uns ist hierzu nichts von Seiten der Stadt bekannt. Wir können nicht ausschließen, dass es etwas derartiges gibt. Aber auf Grund der anderen Ungereimtheiten ist zu vermuten, dass auch – wenn es das geben sollte – hierin wieder mit unsachlichen und nicht nachvollziehbaren Argumenten gearbeitet wird.

 

Die Begründungen der Stadt Nürnberg zur Durchsetzung des Vorhabens sind äußerst fadenscheinig und unrealistisch. Das Surfen als Volkssport für Kinder, Jugendliche und Erwachsene darzustellen ist nicht nachvollziehbar. Der Gewinn für die Stadt Nürnberg und die Metropolregion insbesondere durch Touristen ist unglaubwürdig. Die daraus  folgenden Konsequenzen: Parkplätze, Imbissstände, Abfallbeseitigung, Toiletten, Umkleidekabinen, Lagermöglichkeiten, Landschaftszerstörung usw. sind nicht konsequent dargelegt. Die Vernichtung des Rückzuggebietes und Lebensraumes der dortigen Fauna (Vögel, Biber usw.) wird nicht berücksichtigt und billigend in Kauf genommen. Über Betriebs- und Folgekosten ist nichts bekannt. Angeblich werden keine zusätzlichen Personalkosten entstehen. Das ist unglaubwürdig. Die finanziellen Aufwendungen der Stadt und des Freistaates stehen in keinem Verhältnis zu dem erreichbaren Ziel für einige Wenige (der Surferverein hat 97 Mitglieder). Wie bei allen derartigen Projekten ist fraglich, ob die angegebenen Mittel von 1,5 Millionen Euro ausreichen oder gewaltig überschritten werden, da selbst nach Aussage der Stadt bisher keinerlei Erfahrungen mit „stehenden Wellen“ in Fließgewässern vorliegen. Die Finanzierung von mindestens 1 500 000 € ist mit dem Beitrag der Stadt von 650 000 € und dem zugesagten Landesbeitrag von 250 000 € bisher nur zu 60 % gesichert. Dabei sind die Vorleistungen der Stadt für Baugenehmigungsverfahren, Ausschreibungen usw. noch nicht einmal berücksichtigt.

 

Da das Surfen vor allem im Sommer stattfinden würde, wäre auch zu prüfen, ob die nötige Wassermenge bei dem Niedrigwasser der Pegnitz zur Verfügung steht oder künstlich erzeugt werden muss. Andererseits fehlt ein Hinweis darauf, wie sich die Anlage in dem hier vorhandenen Überschwemmungsgebiet bei Hochwasser verhält. Nach unserer Erfahrung als Pegnitz-Anlieger ist mit unsauberen Ablagerungen und Versandungen zu rechnen. Wer trägt die Beseitigungskosten? Unklar ist auch die Verantwortlichkeit bei Unfällen, die Versicherungspflicht und Haftung und die daraus entstehenden Kosten. Wir sehen täglich nicht nur Laub und landwirtschaftliche Abfälle vorbeischwimmen, sondern auch Äste und ganze Baumstämme. Mit welchen Maßnahmen sollen die Surfer davor geschützt werden?

 

Im Hinblick auf Klimaverträglichkeit und CO2-Reduzierung ist das Projekt das genaue Gegenteil von dem, was heutzutage angestrebt wird. Überall wird die Renaturierung vorangetrieben und hier will man Natur zerstören und betonieren.

 

Der Künstler Karsten Neumann hatte eine Petition eingereicht www.change.org/p/stadtrat-von-nürnberg-landschaftsschutzgebiet-im-nürnberger-westen-erhalten. Sie hat über 1000 Unterschriften erbracht. Jeder mit dem wir bisher gesprochen haben ist entsetzt über dieses unverständliche Vorhaben. Wir sprechen auch im Namen dieser Mitbürger.

 

In den Nürnberger Nachrichten von Freitag, 12.07. ist ein geschöntes Bild der Welle veröffentlicht. Z.B. sind die bisher vorhandenen Parkplätze entfallen. Die NN vom 13.07. titelt „Stadt unterstützt Surfer-Welle mit bis zu 650 000 Euro: Die Sportkommission hat am 12.07. die Empfehlung dazu ausgesprochen. Am 24.07 wird der Stadtrat hierzu den entsprechennden Beschluss fassen: https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14929.

 

Aus unserer Sicht gilt es, diese Naturzerstörung und Mittelvergeudung zu verhindern. Die Frage "cui bono" scheint uns in diesem Fall sehr berechtigt zu sein.

 

Sie - als Vorsitzender des Vereins in dessen Gebiet dies stattfinden soll - sind aus unserer Sicht aufgerufen, alles Erdenkliche zu unternehmen, sich diesem Frevel an Natur und Naherholungsgebiet mit unübersehbaren Folgen entgegen zu stemmen. Auf unsere Hilfe können Sie dabei rechnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sabine und Otto Röver