Lieber Herr Heublein,
seit längerer Zeit spukt die
Idee einer „Pegnitzwelle“ in den Köpfen einiger Leute herum. Damit ist ein
Mini-Wasserfall gemeint, der in die Pegnitz eingebaut wird. Surfern soll das Vergnügen
ermöglichen werden vor Ort ihrem Hobby nachzugehen.
Diese Pegnitzwelle soll in
Schniegling am "Fuchsloch“ gebaut werden. Dafür sollen im
Landschaftsschutzgebiet Bäume abgeholzt werden und umfangreiche
Beton-Baumaßnahmen durchgeführt werden.
Damit wird das durchgängige
Naherholungsgebiet zwischen Nürnberg und Fürth zerstört. Hierzu finden Sie die
Kartografierung unter www.protectedplanet.net/396075
und www.protectedplanet.net/396044.
Das Vorhaben widerspricht
dem
Bundesnaturschutzgesetz
§ 26 - Landschaftsschutzgebiete
(1)
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen
ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
(2)
In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5
Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die
den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. |
Die „Verordnung zur
Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet Nürnberg“ datiert vom
28. Juni 2000. Sie bezieht sich auf das „Bayrische Naturschutzgesetz“ vom 18. August
1998. Dieses ist schon längst nicht mehr gültig und wurde am 23. Februar 2011
novelliert. Darin sind „Untersagung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“
vorgeschrieben. In den uns bekannten Unterlagen der Stadt zu dem Projekt haben
wir nichts Entsprechendes gefunden. Die Stadt legt also überholte
Rechtsvorschriften für das Projekt zugrunde.
In der dazugehörigen
„Richtlinie zum Vollzug der Landschaftsschutzverordnung“ steht in Abs. 1 Nr. 1
Buchstabe a (Errichtung von baulichen Anlagen): „Im Erlaubnisverfahren ist zu
prüfen, welche Auswirkungen die beantragte Baumaßnahme auf das Landschaftsbild
und den Naturhaushalt hat.“ Uns ist hierzu nichts von Seiten der Stadt bekannt.
Wir können nicht ausschließen, dass es etwas derartiges gibt. Aber auf Grund
der anderen Ungereimtheiten ist zu vermuten, dass auch – wenn es das geben
sollte – hierin wieder mit unsachlichen und nicht nachvollziehbaren Argumenten
gearbeitet wird.
Die Begründungen der Stadt
Nürnberg zur Durchsetzung des Vorhabens sind äußerst fadenscheinig und
unrealistisch. Das Surfen als Volkssport für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
darzustellen ist nicht nachvollziehbar. Der Gewinn für die Stadt Nürnberg und
die Metropolregion insbesondere durch Touristen ist unglaubwürdig. Die daraus folgenden Konsequenzen: Parkplätze,
Imbissstände, Abfallbeseitigung, Toiletten, Umkleidekabinen,
Lagermöglichkeiten, Landschaftszerstörung usw. sind nicht konsequent dargelegt.
Die Vernichtung des Rückzuggebietes und Lebensraumes der dortigen Fauna (Vögel,
Biber usw.) wird nicht berücksichtigt und billigend in Kauf genommen. Über
Betriebs- und Folgekosten ist nichts bekannt. Angeblich werden keine
zusätzlichen Personalkosten entstehen. Das ist unglaubwürdig. Die finanziellen
Aufwendungen der Stadt und des Freistaates stehen in keinem Verhältnis zu dem
erreichbaren Ziel für einige Wenige (der Surferverein hat 97 Mitglieder). Wie
bei allen derartigen Projekten ist fraglich, ob die angegebenen Mittel von 1,5
Millionen Euro ausreichen oder gewaltig überschritten werden, da selbst nach
Aussage der Stadt bisher keinerlei Erfahrungen mit „stehenden Wellen“ in
Fließgewässern vorliegen. Die Finanzierung von mindestens 1 500 000 € ist mit
dem Beitrag der Stadt von 650 000 € und dem zugesagten Landesbeitrag von 250
000 € bisher nur zu 60 % gesichert. Dabei sind die Vorleistungen der Stadt für
Baugenehmigungsverfahren, Ausschreibungen usw. noch nicht einmal
berücksichtigt.
Da das Surfen vor allem im
Sommer stattfinden würde, wäre auch zu prüfen, ob die nötige Wassermenge bei
dem Niedrigwasser der Pegnitz zur Verfügung steht oder künstlich erzeugt werden
muss. Andererseits fehlt ein Hinweis darauf, wie sich die Anlage in dem hier
vorhandenen Überschwemmungsgebiet bei Hochwasser verhält. Nach unserer
Erfahrung als Pegnitz-Anlieger ist mit unsauberen Ablagerungen und Versandungen
zu rechnen. Wer trägt die Beseitigungskosten? Unklar ist auch die
Verantwortlichkeit bei Unfällen, die Versicherungspflicht und Haftung und die
daraus entstehenden Kosten. Wir sehen täglich nicht nur Laub und
landwirtschaftliche Abfälle vorbeischwimmen, sondern auch Äste und ganze
Baumstämme. Mit welchen Maßnahmen sollen die Surfer davor geschützt werden?
Im Hinblick auf
Klimaverträglichkeit und CO2-Reduzierung ist das Projekt das genaue Gegenteil
von dem, was heutzutage angestrebt wird. Überall wird die Renaturierung
vorangetrieben und hier will man Natur zerstören und betonieren.
Der Künstler Karsten Neumann
hatte eine Petition eingereicht www.change.org/p/stadtrat-von-nürnberg-landschaftsschutzgebiet-im-nürnberger-westen-erhalten.
Sie hat über 1000 Unterschriften erbracht. Jeder mit dem wir bisher gesprochen
haben ist entsetzt über dieses unverständliche Vorhaben. Wir sprechen auch im
Namen dieser Mitbürger.
In den Nürnberger
Nachrichten von Freitag, 12.07. ist ein geschöntes Bild der Welle
veröffentlicht. Z.B. sind die bisher vorhandenen Parkplätze entfallen. Die NN
vom 13.07. titelt „Stadt unterstützt Surfer-Welle mit bis zu 650 000 Euro: Die
Sportkommission hat am 12.07. die Empfehlung dazu ausgesprochen. Am 24.07 wird
der Stadtrat hierzu den entsprechennden Beschluss fassen: https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14929.
Aus unserer Sicht gilt es, diese
Naturzerstörung und Mittelvergeudung zu verhindern. Die Frage "cui
bono" scheint uns in diesem Fall sehr berechtigt zu sein.
Sie - als Vorsitzender des
Vereins in dessen Gebiet dies stattfinden soll - sind aus unserer Sicht
aufgerufen, alles Erdenkliche zu unternehmen, sich diesem Frevel an Natur und
Naherholungsgebiet mit unübersehbaren Folgen entgegen zu stemmen. Auf unsere
Hilfe können Sie dabei rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine und Otto Röver